Kindervorsorge
U10: 7.-8. Lebensjahr
Die U10 soll mit U11 die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit
etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Schwerpunkte: Erkennen und
Behandlungseinleitung von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B.
Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen
Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS). Die Kostenerstattung
durch die gesetzliche Krankenversicherung ist derzeit nicht einheitlich
geregelt.
U11: 9.-10. Lebensjahr
Schwerpunkte der U11 sind: Erkennen und Behandlungseinleitung von
Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-,
Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten.
Diese Untersuchung soll u.a. der Bewegungs- und Sportförderung dienen,
den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern
helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a.
Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung). Die
Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist derzeit nicht
einheitlich geregelt.
J1: 12-13-14 Jahre
Die vorletzte Untersuchung der „U-Reihe“ ist die J1
(Jugendgesundheitsuntersuchung), bei der noch einmal auf
Haltungsanomalien untersucht wird. Des weiteren werden der Impfstatus,
Blutdruck, besondere familiäre Situationen, schulische Entwicklung, das
Gesundheitsverhalten und die Motorik erfasst. Pubertätsentwicklung und
Sexualverhalten werden besprochen.
J2: 16.-18. Lebensjahr
Schwerpunkte der letzten Vorsorgeuntersuchung J2 sind: Erkennen und
Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen,
Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und
Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.
Kindervorsorgeuntersuchungen